Bei Inzidenzstufe 2, gelten folgende Auflagen bis zu den Sommerferien:

 

Test: Negativnachweis ( max.48 Std.)

Schulen sind verpflichtet hier Bescheinigungen auszustellen.

Oder: Ärztliche Bestätigung für Genesung oder vollständige Impfung.

Kinder bis zum Schuleintritt, sind von der Testpflicht befreit.

 

Dies gilt ebenfalls für das Team der Tanzstation.

 

Getanzt wird ohne Maske, jedoch mit Abstand und Einhaltung der Hygienemaßnahmen.

Alle Stunden können weiterhin auch per ZOOM besucht werden, hier gelten die bisherigen Zugangsdaten.

 

Inzidenzstufe 1:

Hier entfällt die Testpflicht.

Alle Hygienemaßnahmen sind weiterhin einzuhalten.